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   AG Halle/Saale, 30.05.2013 - 96 C 225/12   

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https://dejure.org/2013,55886
AG Halle/Saale, 30.05.2013 - 96 C 225/12 (https://dejure.org/2013,55886)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 30.05.2013 - 96 C 225/12 (https://dejure.org/2013,55886)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 96 C 225/12 (https://dejure.org/2013,55886)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 30.05.2013 - 96 C 225/12
    Im Verhältnis zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten gilt, dass der Geschädigte vor der Erteilung des Gutachterauftrages keine Marktforschung hinsichtlich der Preisgestaltung der auf dem Markt agierenden Gutachter betreiben muss, solange für ihn nicht offensichtlich ist, dass der Sachverständige vollkommen übersetzt abrechnen wird und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen (so OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, Aktenzeichen 4 U 49/05).
  • AG Halle/Saale, 11.07.2013 - 98 C 4113/12
    Im Weiteren schließt sich das Gericht den Ausführungen im Urteil des AG Halle (Saale) vom 30.05.2013 (96 C 225/12) an, in dem es heißt:.
  • AG Halle/Saale, 28.08.2014 - 96 C 3678/13
    Das Gericht hat dazu bereits wiederholt entschieden und folgendes in der am 30.05.2013, Az. 96 C 225/12, verkündeten Entscheidung u.a. ausgeführt: " Der Kläger macht nicht aufgrund eines Werkvertrages im Verhältnis zur Beklagten Honorararsprüche geltend, sondern es geht um Schadensersatzansprüche .eines Unfallgeschädigten.
  • AG Halle/Saale, 17.07.2014 - 96 C 3678/13
    Das Gericht hat dazu bereits wiederholt entschieden und folgendes in der am 30.05.2013, Az. 96 C 225/12, verkündeten Entscheidung u.a. ausgeführt: "Der Kläger macht nicht aufgrund eines Werkvertrages im Verhältnis zur Beklagten Honorararsprüche geltend, sondern es geht um Schadensersatzansprüche eines Unfallgeschädigten.
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